Spielverlegung

     

    Auszug aus der Jugendspielausschreibung Kreis Wolfsburg (Stand 01.07.2022)

    10.1.Generell werden Spiele nur aus Verbandsinteresse und nur in Ausnahmefällen mit zusätzlicher Begründung verlegt.

    10.2.Von den A-Junioren bis F-Junioren sind Spielverlegungen ausschließlich über das DFBnet-Modul online abzuwickeln. Grundsätzlich werden Spielverlegungen nur vorgenommen, wenn spätestens bis 6 Tage vor dem Spieltag ein Antrag mit einer Begründung und allen erforderlichen Angaben, sowie die Zustimmung beider Vereine dem Staffelleiter online per DFBnet-Modul vorliegt. Wird eine beantragte Onlinespielverlegung seitens des gegnerischen Vereins nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt oder abgelehnt, wird das Spiel automatisch durch den Staffelleiter auf den Wunschantragstermin verlegt. Wenn eine Online - Spielverlegung auf Grund der 6 - Tagefrist nicht mehr möglich ist, kann eine kostenpflichtige Spielverlegung über das DFBnet Postfach an den Staffelleiter mit schriftlicher Bestätigung des Gegners und einer angemessenen, nachvollziehbaren Begründung erfolgen 

    10.3.Der neue Spieltermin ist grundsätzlich als vorgezogener Termin einzurichten und darf grundsätzlich nicht auf einen Nachhol-oder Pokalspieltermin des Rahmenspielplans fallen. Spielverlegungen auf einen späteren Termine sind so zu wählen, dass das Nachholspiel innerhalb von 14 Tagen des ursprünglich angesetzten Spiels ausgetragen wird. Bei kreisübergreifendem Spielbetrieb, z.B. Spielbetrieb in/mit anderen Kreisen sind gegebenenfalls die Ansetzungstermine der zutreffenden Rahmenspielpläne zu beachten. Der Antragssteller hat die freie Verfügbarkeit eines geeigneten Spielfeldes für das verlegte Spiel zu prüfen. Die Verwaltungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Antrag auf Spielverlegung kann nur von dafür berechtigten Vereinsvertretern gestellt werden.

    10.4.Anträge auf Verlegung von Endspielen sowie von Spielen der letzten beiden Spieltage eines Spieljahres werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn dadurch Auf-oder Abstiegs-bzw. Meisterschaftsentscheidungen betroffen sein könnten

    10.5.Uhrzeitliche Verlegungen bis zu einer Stunde können vom Platzverein selbstständig vorgenommen werden. Gegner, Staffelleiter, Schiedsrichteransetzer und falls angesetzt, der Schiedsrichter, müssen bis spätestens 2 Tage vor dem Spiel vom Jugendleiter des Heimvereins unterrichtet werden. Zeitliche Verlegungen über einer Stunde werden nach Punkt 10.2 abgewickelt, sind aber gebührenfrei. Dies gilt nicht für Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage.

    10.6.Vereine, die ihre Punktspiele vorverlegen, bezahlen nur die Hälfte (10,-€) der anfallenden Verwaltungskosten (20,-€). Eigenmächtiges Verlegen von Spielen ohne Zustimmung der spielleitenden Instanz wird bestraft und das Spiel wird für beide Mannschaften als verloren gewertet. Für kurzfristige Spielverlegungen, nach Ablauf der Frist im DFBnet-Modul (weniger als 6 Tage vor dem Spieltag) werden mit Verwaltungskosten in Höhe von 40,- € belastet

     

     

    Seite zuletzt aktualisiert am: 05.03.2023