Wie beantrage ich ein Zweitspielrecht?
Ein Zweitspielrecht muss mit dem "Antrag auf Zweitspielrecht" bei dem für den aufnehmenden Verein (Gastverein) zuständigen Kreisjugendausschuss, zurzeit beim KJO Martin Pfeil, beantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung des Zweitspielrechtes ist eine gültige Spielerlaubnis des Juniorenspielers/der Juniorinnenspielerin für einen Stammverein im NFV und dessen schriftliche Zustimmung zur Erteilung eines Zweitspielrechtes.
Auf dem Antrag ist zu vermerken, ob es eine Verlängerung ist. Sollte der Spieler/die Spielerin im Bezirk eingesetzt werden, muss dieses ebenfalls mitgeteilt werden.
Die Erteilung des Zweitspielrechtes erfolgt über das DFBnet Postfach an den aufnehmenden Verein.
Das Zweitspielrecht muss bis zum 31.1. des Jahres beantragt werden.