Wie beantrage ich eine Jugendspielgemeinschaft (JSG)?
Die Beantragung von Jugendspielgemeinschaften (JSG) muss jedes Jahr neu formlos bis zum 30. Juni des Jahres durch den federführenden Verein beantragt werden.
Sie gilt immer nur für ein Jahr. Eine JSG setzt sich aus maximal 3 aufgeführten Vereinen zusammen. Die Abwicklung und Abrechnung des Spielbetriebes erfolgt über den federführenden Verein.
Seite zuletzt aktualisiert am: 05.03.2023